Amira Mohamed Ali

Meine schriftliche Frage an die Bundesregierung:

„Mit welchen durchschnittlichen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung für Durchschnitts-Haushalte (z. B. Wohnungsgrößen ca. 50 m² mit 5.000 kWh Verbrauch, 100 m² mit 12.000 kWh und 150 m² mit 18.000 kWh) durch die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes auf Gas
und Wärme im kommenden Jahr von 7 auf 19 Prozent (bitte für verschiedene Haushaltsgrößen in m², kWh und Euro angeben), und mit welcher Begründung verzichtet die Bundesregierung nicht auf diese zusätzliche Belastung der Bevölkerung, in Anbetracht der Tatsache, dass bereits jetzt 5,5 Millionen Menschen in Deutschland ihre Wohnung nicht richtig heizen können (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_48_p002.html)?“

Antwort der Bundesregierung:

Aufgrund der Energiekrise wurde der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas und Fern- wärme befristet auf 7 % abgesenkt. Nach aktueller Rechtslage wird ab dem 1. April 2024 wieder der Regelsteuersatz von 19 % auf die Lieferung von Gas und Fernwärme erhoben.
Für den vorgeschlagenen Durchschnittshaushalt mit Wohnfläche von 50 m² und einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh wird für die Monate von April bis Dezember 2024 die Differenz zwischen ermäßigtem und Regelsteuersatz auf insgesamt 45 Euro für diese neun Monate geschätzt. Für einen Durchschnitts-Haushalt mit 100 m² Wohnfläche und einem Jahresverbrauch von 12.000 kWh wird die Differenz auf 105 € und für den durchschnittlichen Haushalt mit 150 m² und einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh auf 155 Euro geschätzt. Für die Berechnung wird angenommen, dass 65 % des Jahresverbrauchs auf den Zeitraum 1. April bis 31. Dezember2024 entfallen. Es wird ein durchschnittlicher Preis für Gas (bzw. Fernwärme) von 12 ct/ kWh einschließlich ermäßigten Umsatzsteuersatz unterstellt (Quelle: BDEW-Gaspreisanalyse vom Juli 2023). Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme war eine kurzfristige und schnell wirksame Entlastung inmitten einer starken Preisdynamik an den Energiemärkten. Die krisenbedingten Preisspitzen an den Gasmärkten haben sich inzwischen gelegt und die Preise für Gas sind im Jahr 2023 schneller gesunken als im Jahr 2022 anzunehmen war. Auch die Speicherziele der Gasspeicher konnten frühzeitig erreicht werden. Die Gasflüsse nach Deutschland sind stabil und die Diversifizierung der Gasimporte schreitet weiter voran. Da die Erdgas- und Fernwärmepreise mittlerweile gesunken sind und unter Berücksichtigung der Preiserwartungen auf den Terminmärkten derzeit kein substantieller Preisanstieg erwartet
wird, ist eine Weiterführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen nicht mehr erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Hessel
(Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, FDP)

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